Wir freuen uns schon auf die Sturm und Most Tage & Wochen
2025.
Feiern und einen gemeinsamen Umtrunk erleben.
Unser Rudi ist in der Steiermark im Bezirk Hartberg geboren und aufgewachsen. Dort entdeckte er auch die nie enden wollende Liebe zum Wein. Mit großer Leidenschaft und unerschöpflichem Engagement verfolgt er Jahr für Jahr, gemeinsam mit seinen Partnern, die Sturmsituation, um die bestmögliche Ernte zu erzielen. Geschmack und Genuss sind am Ende für ihn das Wichtigste.
Überzeugen Sie sich gerne selbst davon.
Erhältlich ist der Steirer Rudi „Schilcher Sturm“ & „Sturm rot/weiss“ sowohl direkt über den Österreichischen Winzer-Club in Vösendorf/NÖ, als auch bei dessen Vertriebspartnern.
„Mahlzeit“ vom Steirer Rudi
Wein-Vorbote ist der beliebte Sturm. Das lebendige Naturgetränk wird aus frühreifen Rebsorten gekeltert, prickelt leicht und schmeckt je nach Fortschritt des Gärungsprozesses mehr oder weniger süß. Die Qualität ist verlässlich rot-weiß-rot, denn Sturm ist teilweise gegorener Traubenmost, der ausschließlich aus Trauben erzeugt wurde, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden.
Wo Sturm draufsteht, ist Österreich drin, das ist gesetzlich geregelt. Denn für die Herstellung von Sturm dürfen ausschließlich Trauben verwendet werden, die aus Österreich stammen. Als Herkunftsangabe sollte auf dem Etikett eine der drei Weinbauregionen Weinland, Steirerland, oder Bergland angeführt sein. Auch der Verkaufszeitrahmen ist durch Paragraphen geregelt: Sturm darf nur zwischen dem 1. August und 31. Dezember des Erntejahres in Verkehr gebracht werden. Was ist Sturm genau? Teilweise gegorener Traubenmost, der sich in Gärung befindet. Zur Regulierung beziehungsweise Verzögerung der Gärung ist nur Kühlung erlaubt, Pasteurisierung oder chemische Konservierung sind verboten. Somit ist Sturm ein lebendiges und jahreszeitlich bedingtes Produkt, das ab sofort Saison hat – die hierzulande meist am 11. November endet, wenn der jungen Wein des aktuellen Jahrgangs getauft und in den Handel entlassen wird.
Für die Herstellung von Sturm werden zunächst früh reifende Rebsorten verwendet, wie zum Beispiel Bouvier, Müller-Thurgau (Rivaner), Frühroter Veltliner (Malvasier) oder speziell im Burgenland Oliver Irsay. Diese eher unbekannte wuchskräftige Rebsorte reift sehr früh und ging 1930 in Ungarn aus einer Kreuzung der Rebsorten „Weißer Pressburger“ und „Perle von Csaba“ hervor. Nach und nach werden auch andere Rebsorten für die Gewinnung von Sturm geerntet, die Trauben der Muskat-Familie verleihen dem Getränk ihre ganz typische Aromatik. Besonders beliebt geworden sind die rosafarbenen Produkte aus dem Blauen Wildbacher (Schilcher) aus der Weststeiermark und dem südburgenländischen Uhudler, wohl Dank ihres Geschmacks von roten Beeren. Allen Sturmvarianten ist eine verführerische, natürliche (und nur natürliche) Süße zu eigen, die den vorhandenen Alkohol kaschiert und dessen Wirkung länger unbemerkt lässt, als beim Genuss von Wein, sanft prickelnde Kohlensäure, die von der Gärung herrührt, und ein hefetrübes Erscheinungsbild. Die vorhandene Hefe, die beim Wein sorgfältig herausgefiltert wird, ist aufgrund zahlreicher enthaltener B-Vitamine gesund für Haut und Haar. Hefe und Gärung im Sturm bringen – wer weiß es nicht? - die Verdauung in Schwung. Apropos Gärung: Sturm sollte in stehenden Flaschen aufbewahrt werden, die nicht fest verschlossen sind, sonst könnte der durch die Gärung entstehende CO2-Druck zum Bersten der Flasche führen.
Welche Speisen passen zum Sturm? Der Klassiker in Österreich ist eine deftige Jause beim Heurigen, wo Sturm nun auch serviert wird. Mit fortschreitendem Herbst gesellen sich Maroni und Gansl-Gerichte dazu. Nachdem Schärfe und Süße gut zusammengehen, lohnt sich auch das Experimentieren mit scharfen Gerichten. Serviert wird im ebenso nostalgischen wie standfesten Viertel-Krügerl, erhoben wird das Glas dann mit links, so will's der Brauch. Prost? Nein, Mahlzeit!
Die Begriffe „Traubenmost“ und „Sturm“ werden wie folgt durch EU-Recht definiert und durch nationale Bestimmungen präzisiert:
Traubenmost, der ausschließlich aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden, darf zwischen 1. August und 31. Dezember des Erntejahres als österreichischer Traubenmost für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch in Verkehr gebracht werden.
Teilweise gegorener Traubenmost darf als Sturm für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch in Verkehr gebracht werden, wenn er ausschließlich aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden. Ein Inverkehrbringen darf zwischen 1. August und 31. Dezember des jeweiligen Erntejahres erfolgen, solange sich das Erzeugnis im Zustand der Gärung befindet. Die Gärung darf jedoch im Zuge der Behandlung gehemmt oder unterbrochen und vor der Abgabe an den Verbraucher wieder eingeleitet werden.
Der Begriff „Sturm“ ist ein traditioneller Begriff und ersetzt die gemeinschaftsrechtliche Verkehrsbezeichnung „teilweise gegorener Traubenmost g.g.A.“ mit einer geografischen Angabe. Die Herkunft der Trauben für „Sturm“ sind die Weinbauregionen Weinland, Steirerland oder Bergland. © Österreich Wein Marketing GmbH, Prinz-Eugen-Straße 34, A-1040 WienÖffnungszeiten - ab Hof WeinVerkauf
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